Bezugspersonenkonzept

Karin Siegrist, Qualitätsbeauftragte, überarbeitet im November 2017

Einleitung

Die heutige Pflege und Betreuung bewegt sich weg von der hauptsächlich rein funktionellen Pflege hin zu einer individuellen Pflege und Betreuung. Gerechte und persönliche Begleitung des Klienten in seiner momentanen Lebensphase stehen im Vordergrund.

Die Mehrheit der Organisationen hat sich in den letzten Jahren mit diesen Vorgaben beschäftigt und mit der Bezugspflege ein Instrument geschaffen, dass zur Qualitätsverbesserung beiträgt.

Unser Unternehmen ist von diesem Konzept überzeugt und möchte damit den Klienten eine bezugsorientierte individuelle Pflege und Betreuung entsprechend ihren Ressourcen und Wünschen gewährleisten.


Definition

Bezugspersonenpflege ist primär ein Organisationssystem. Es soll sich verwirklichen mit dem systematischen Zusammenspiel von festgeschriebener Zuständigkeit einer Pflegefachkraft und somit seiner Verantwortlichkeit, sowie der ehrlichen zwischenmenschlichen Beziehung zwischen Pflegebedürftigen und Pflegekraft. Durch die fixierte persönliche Verantwortlichkeit und der ehrlichen, partnerschaftlichen und verlässlichen Beziehung wird die Bezugspersonenpflege definiert, dabei sind Beziehung und Verantwortung Grundelemente oder Hauptmerkmale dieses Pflegeorganisationssystems. (J.Schumacher/2001)

Für unsere Unternehmung bedeutet dies, dass die Bezugsperson Hauptverantwortung für die Pflege und Betreuung des ihr zugeteilten Klienten übernimmt. Sie gestaltet den Pflegeprozess aktiv mit.

Die mit der Qualitätsbeauftragten gemeinsam erstellte Pflegeplanung sind für die übrigen Pflegenden verbindlich. Dies beinhaltet, dass jede Veränderung und Abweichung von der festgelegten Pflegeplanung schriftlich festgehalten und genau in der Klientendokumentation begründet werden muss.


Ziele

  • Kontinuität
    Die Bezugsperson pflegt einen kontinuierlichen Kontakt zum zugeteilten Klienten. Der Klient erhält so eine individuelle und gut abgestimmte Pflege. In ihrer Abwesenheit ist die Kontinuität durch die Stellvertretung gewährleistet. Das ist die Person die unterhalb der Bezugsperson im Einsatzplan steht.

  • Autonomie
    Unter Berücksichtigung der Selbstbestimmung des Klienten übernimmt die Bezugsperson die Mitverantwortung für die Pflege und Betreuung des Klienten (Pflegeplanung, Organisation von Terminen, usw.).

  • Koordination
    Der Informationsfluss innerhalb des Teams, zu den Angehörigen und Ärzten ist hauptschlich durch die Bezugsperson ggf. in Rücksprache mit der Leitung vom Pflegedienst gewährleistet. Medizinische Angelegenheiten werden durch die Bezugsperson im Rahmen ihrer Kompetenzen bearbeitet und koordiniert. Verordnungen und weitere Informationen sind der Bezugsperson bekannt.

  • Sicherheit, Verlässlichkeit
    Durch die Beständigkeit soll sich der Klient sicherer fühlen und sich auf die Bezugsperson vollumfänglich verlassen können.


Erstrebenswerte Auswirkungen..


... für die Klienten

  • Die einhergehende große Klientenennähe schafft Vertrauen und ermöglicht bessere Kommunikation und Motivation.
  • Die angebotene Pflege ist individuell unter Einbezug seiner Biografie. Die Pflegeplanung wird laufend neu angepasst mit Einbezug der Qualitätsbeauftragten.
  • Das spezifische Wissen über den Klienten wird durch die Bezugsperson gesammelt. Aufgrund der umfangreichen Informationen kann eine schnellere Problemlösung erreicht werden. Allfällige gesundheitliche Veränderungen beim Klienten fallen möglicherweise schneller auf.
  • Die Klienten können ihre Selbstbestimmung soweit als möglich beibehalten.
  • Vermehrter Einsatz und Kontakt zwischen dem Klienten und der Bezugsperson geben dem Klienten das Gefühl von Sicherheit und Zuverlässigkeit.
  • Die Pflegequalität wird durch die Bezugspflege verbessert und die Umsetzung des Pflegeprozesses ist gewährleistet.

... für die Pflegenden

  • Motivationssteigerung: Die Bezugspflege bietet den Pflegenden den nötigen Rahmen, um eine individuelle und kreative Pflege und Betreuung gemeinsam mit ihm zu gestalten. Sie hat eine hohe Eigenverantwortung und verfügt über einen Gestaltungsspielraum.
  • Vertiefung von fachlichen und sozialen Fähigkeiten durch die Gesamtverantwortung für die Pflege und Betreuung bei einzelnen Klienten.
  • Die Selbst- und Sozialkompetenz der Bezugspersonen steigt.
  • Höhere Autonomie, Berufszufriedenheit sowie eine persönliche Entwicklung sind gewährleistet. Die enge Beziehung zwischen Pflegekraft und Gepflegtem führt zu einer höheren Zufriedenheit beider Seiten.

... für die Angehörigen

  • Angehörige haben einen klar definierten zentralen Ansprechpartner für sämtliche Wünsche, Anliegen und Beschwerden.
  • Sie werden eher in den Pflegeprozess involviert und zwar immer von der gleichen Ansprechperson aus. Daher sind sie besser informiert und dadurch ggf. zufriedener.


Anforderungen und Aufgaben an die Bezugsperson

  • Eintrittsorganisation: Wie in Kapitel 6 (den Kriterien zur Zuteilung einer Bezugsperson) beschrieben, wählt die Leitung des Pflegedienstes eine Person als Bezugsperson aus. Diese versucht, mit viel Empathie eine vertrauensvolle Beziehung auf zu bauen. Wenn sich, dass dann für beide Seiten positiv entwickelt, wird sie als Bezugsperson definiert.
  • Sie sammelt in den ersten Wochen Informationen rund um die Biografie, die Gewohnheiten und die aktuellen Pflegeprobleme des Klienten. Sie arbeitet eng mit der Qualitätsbeauftragen zusammen um den Pflegeprozess gemeinsam zu erarbeiten und zu gestallten. Änderungen der Pflegeplanung leitet sie umgehend an die Qualitätsbeauftragte weiter und passt sie in der Pflegeplanung an. Sie setzt die geänderten Massnahmen sofort um.
  • Die Bedürfnisse und Wünsche werden durch sie vertreten und erfasst.
  • Sie ist die erste Ansprechperson für die Angehörigen.
  • Die Bezugsperson ist zuständig für die Ordnung und Richtigkeit in der Klientendokumentation.


Falls notwendig holt sie sich Unterstützung bei der Qualitätsbeauftragten oder einer anderen diplomierten Pflegefachperson.

  • Sie ist verantwortlich für den interdisziplinären und teaminternen Informationsfluss.
  • Im Alltagsprozess setzt sie sich für den Klienten ein.
  • Sie sorgt für Ordnung und Sauberkeit des Wohninterieurs des Klienten.
    (Kleider, Möbel, Blumen, Hilfsmittel usw.).


Kriterien zur Zuteilung einer Bezugsperson

  • Unterschiedliche Ausbildungen und Berufserfahrungen des Personals ergeben unterschiedliche Ressourcen der Pflegenden. Die Leitung des Pflegedienstes entscheidet individuell je nach Fähigkeiten und Fertigkeiten die es braucht welches die passende Bezugsperson für den jeweiligen Klienten ist. Klienten die pflegerisch anspruchsvoll und komplex sind werden beispielsweise einer diplomierten Pflegefachperson zugeteilt.
  • Das Arbeitspensum der Pflegenden ist Mitentscheidend darüber wie viele Klienten sie als Bezugspersonen betreuen.
  • Wo Menschen sich begegnen, fällt Sympathie und Antipathie.
    Im Wissen, dass Sympathie das Auftreten von Empathie (Mitgefühl, Verständnis, Zuneigung) positiv begünstigt legen wir grossen Wert darauf, dass sich beide Seiten mögen. Dies wird direkt mit den Bezugspersonen und den Klienten sporadisch durch die Leitung des Pflegedienstes wie in Kapitel 8 beschrieben evaluiert.


Organisation

  • Die Pflegedienstleitung teilt die Bezugsperson gemäss obigen Kriterien ein.
  • Die Assistentin vom Pflegedienst ist verantwortlich für die Personaleinsatzplanung, sie setzt sich dafür ein, dass die Bezugsperson so oft wie möglich bei der ihr zugeteilten Klienten im Einsatz ist.
  • Die Bezugsperson nimmt den Kontakt mit Klienten und den Angehörigen so schnell wie möglich auf.
  • Die Pflegedienstleitung unterstützt die Bezugsperson in sämtlichen Belangen.


Controlling / Qualitätssicherung

Die Zuteilung der Bezugsperson zu den Klienten wird mindestens einmal im Jahr im Pflegedienst analysiert. Bei akuten Anliegen oder unüberbrückbaren Differenzen zwischen dem Klienten und der Bezugsperson wird zeitnah nach einer geeigneteren Lösung gesucht. Bei einem neuen Eintritt entscheidet der Geschäftsführer ggf. zusammen mit der Qualitätsbeauftragten und der Assistentin Pflegedienst wer in Frage kommt. Durch die jährliche Klientenzufriedenheitsbefragung hat der Klient die Möglichkeit sich offen darüber zu äussern.


Karin Siegrist
Qualitätsbeauftragte
überarbeitet im November 2017